Rechtliches

Heilpraktiker/innen:
Onlineberatung im rechtsfreien Raum?
Es sei an dieser Stelle auf die Geltung des § 203 StGB hingewiesen. Die Norm regelt die Verpflichtung der in der Norm aufgezählten Berufsgruppen zur Wahrung des Privatgeheimnisses, umgangssprachlich als Schweigepflicht bezeichnet. Zweck der Norm ist die Regelung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Geheimnisträgerin und der Person, die sich anvertraut (in der Rolle als Klientin oder Patientin). Wer als berufliche Anbieterin gegen die einseitige Verpflichtung verstößt, wird mit Geld- oder Gefängnisstrafen bestraft.
Off- wie Online-Beratung sind durch die genannten Norm geschützt, soweit sie von den in der Norm genannten Berufsgruppen angeboten wird. Gegen die Norm verstößt, wer Kommunikationswege benutzt, bei denen nicht sicher gestellt ist, dass nur die Beraterin und die Klientin von den mitgeteilten Privatgeheimnissen Kenntnis erhalten.
Was gilt für stattlich ausgebildete Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologische/r Berater/in, die immer öfter auch Online-Beratung anbieten?
Auch diese Berufsgruppe ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und im Falle eines Verstoßes sind passende Normen anwendbar. Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen auf der Basis eines mündlich oder schriftlich abgeschlossenen (Behandlungs-)Vertrags, der neben den konkreten (Individual-)Leistungen die Pflicht zur Verschwiegenheit mitreguliert, selbst wenn dies nicht explizit in Wortform erfolgt (§ 630 a BGB, für psychologische Berater gilt analog der § 611 BGB). Näheres hierzu findet sich bei Wenzel, Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 312 ff. Rdnr. 300. Kundinnen von Heilpraktikerinnen, die psychologische Díenstleistungen anbieten, sind in vergleichbarem Maße gegen die Offenbarung ihrer Privatgeheimnisse geschützt wie die Patientinnen von Ärzten oder psychologischen Psychotherapeutinnen.Und es gilt: Zum Umfang der Schweigepflicht gehört auch die „Patienteneigenschaft“, also die Tatsache, dass jemand Patientin doer Klientin ist.
Wer in seiner Eigenschaft als Heilpraktikerin für Psychotherapie oder als Psychologische Beraterin Online-Beratung anbietet, muss dafür Sorge tragen, dass die mit der Klientin zu führende (Fern-)Kommunikation den Anforderungen an Vertraulichkeit entspricht, die für alle andere Berufsgruppen gilt, die zur Wahrung des Privatgeheimnisses verpflichtet sind.
Fazit: Grundsätzlich sind die Klientinnen von Berufsgruppen, die psychologische oder psychosoziale Beratung anbieten, ohne dass sie in § 203 StGB aufgeführt sind, vergleichbar geschützt. Für die Anbieterinnen gilt, dass sie im Falle der Fernkommunikation (Online-Beratung) für einen vergleichbaren organisatorischen und technischen Schutz sorgen müssen. Die bedenkenlose Nutzung von E-Mail und Tools Dritter verbietet sich somit, ein evtl. auf der Website veröffentlichter Disclaimer (Übertragung der Verantwortung auf den Klienten / Patienten) ist rechtlich wirkungslos. Auch sollte unbedingt eine spezialisierte Software zum Einsatz kommen, die alle Auflagen in Punkto Datensicherheit erfüllt und zudem die Hersteller der Software als Dritte im Sinne des § 11 BDSG verpflichtet. Wir haben dazu mehrfach an anderer Stelle informiert.
In einer Online-Beratung sollten Sie sich jederzeit klar und unmissverständlich ausdrücken und zudem „Beratung“ und „Therapie“ klar voneinander trennen. Missverständnisse treten vermehrt bei schriftlichen Konversationen auf. Achten Sie auf klare Ausdrucksweise und zeigen Sie Ihrem Patienten auch die Grenzen dieser webbasierten Beratung auf.
Holen Sie sich besonders oft die Bestätigung, ob Ihr Patient auch alles verstanden hat. Und schließen Sie mit ihm vor Beginn des Unternehmens einen Beratungsvertrag ab, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt.
Genau wie bei der analogen Beratung muss auch bei der digitalen eventuell eine Überprüfung bzw. Anpassung der Ziele durchgeführt werden.
Gesprächskonzepte- und Struktur
Trotz teils langjähriger Erfahrung mit persönlichen Heilpraktiker-Patienten-Sitzungen ist eine Onlineberatung anfangs nicht mit dem üblichen Gespräch zu vergleichen.
Wenn Sie sicher gehen möchten „richtig rüber zu kommen“ dann üben Sie mit vertrauten Menschen.
Vielleicht müssen Sie Ihre Konzepte und Strukturen anpassen.
Termin- und Vereinbarung
Die Ablaufroutine einer Fernberatung hat ein paar Besonderheiten und folgendes muss vorab erledigt werden:
- Rechtzeitiger zeitlicher Vorlauf ohne Zeitdruck
- Einwahl- und Zugangsdaten per Mail versenden
Literatur:
Frank Wenzel(2007): Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht. Köln: Luchterhand.