Sinn oder Unsinn der Masernimpfpflicht


Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes musste auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seine Daten über Impfkomplikationen freigeben. Von 2001 bis 2019 sind nach diesen Daten aktuell 45.379 gemeldete Fälle von Impfkomplikationen registriert. Unter diesen Fällen sind 22.450 schwerwiegende Fälle und sogar 391 Todesfälle nach Impfungen aufgeführt.

 

Das heißt, täglich wurden drei schwerwiegende Impfzwischenfälle und alle 2,5 Wochen ein Toter aufgrund einer Impfung registriert. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich nur um die Spitze des Eisberges handelt, da selbst das PEI sagt, es würden nur 5 % aller Fälle gemeldet. Dennoch versichert das PEI dreist, Impfstoffe seien sicher. Die Einschätzung über die Sicherheit einer Impfung und ob sie gemacht werden sollte, muss nach Offenlegung aller Fakten beim Patienten bzw. bei Kindern in der Entscheidung der Eltern bleiben. Denn diese müssen im Fall eines Impf- schadens  ja die Folgen tragen. 

 

Im Namen der Deutschen Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie (DGUHT) spricht sich Dr. Claus Scheingraber gegen eine staatliche Impfpflicht aus, die seiner Meinung nach einer Entmündigung der Bürger gleichkäme und begründet es folgendermaßen: Der Staat erklärt seine Bürger für unfähig zu beurteilen, welche Lebensrisiken sie für sich und ihre Familie eingehen können. Jeder hat die Möglichkeit, sich selbst umfassend über Wirkungen und Nebenwirkungen zu informieren.

 

Folgende gravierende Nebenwirkungen sind u.a. dokumentiert: Autismus, Grippe, Diabetes, Krebs, Nervenschäden, Lähmungen, Neurodermitis. Bei der Überprüfung von 16 Impfstoffen wurde festgestellt, dass Impfstoffe Nickel, Arsen, Aluminium und sogar Uran enthielten. Die Ausführungen der DGUHT zeigt, dass zum Schutz der Bevölkerung nicht die Impfpflicht ein- geführt werden müsste – eher bräuchte es eine wirkliche Aufklärung über die Gefahren von Impfungen, damit, so Dr. Scheingraber, der Bürger seine eigene Entscheidung treffen kann.  

 

Die Masernimpfpflicht, so wird argumentiert, soll zum Schutz derjenigen eingeführt werden, die selbst nicht geimpft werden können. Das seien bei- spielsweise Babys, die erst mit elf Monaten das erste Mal gegen Masern geimpft werden und laut offizieller Meinung angeblich erst nach der zweiten Impfung einen wirklich vollständigen Schutz hätten. Säuglinge haben aber eine Leihimmunität, die sie durch die Mutter mit auf den Lebensweg bekommen haben. Dazu sagt das Robert Koch-Institut als zentrale Einrichtung für Krankheitsprävention, geimpfte Mütter hätten gegenüber der natürlichen Infektion einen niedrigeren Antikörperspiegel. Für die Säuglinge bedeutet das, dass sie seit Aufkommen der Masernimpfung immer weniger Leihimmunität, sprich Schutz gegen diese Krankheit haben.
Somit begründet sich die Masernimpfpflicht aus den Defiziten aufgrund der Masernimpfungen.